Mitmachen

Es gibt unterschiedliche Formen der Beteiligung:

Im Vorfeld mitarbeiten und unterstüzen?

  • einfach melden, für Spenden, Mitarbeit bei Gestaltung der Site, Werkzeuge wie Interaktive Karte, Fotowettbewerb, Radtour, Pressearbeit etc…
  • die Idee weiter verbreiten
  • oder sich hier als Unterstützer anmelden.

Ein eigener Park?

So funktioniert’s:

  1. Öffentlichen Parkplatz suchen und Gestaltung planen – Hier gibt es Beispiele und Anregungen.
  2. Versammlung anmelden und/oder Antrag auf Sondernutzung stellen  (Details und Ansprechpartner klären wir gerade.)
    Bemerkenswert ist der Hinweis aus anderen Städten: „Fügt dem Antrag möglichst ein Foto der Parkplätze bei. Geht der Antrag 72 Stunden vor der Veranstaltung ein, sperrt die Stadt diesen Platz für Euch mit Parkverbotsschildern.
  3. Uns mitteilen, damit wir euren Park listen können.
  4. Gegebenenfalls als Aktion bei der Europäischen Mobilitätswoche registrieren.
  5. Einen tollen Tag erleben und uns davon berichten!

Mehr zu 2. :

Bevor ihr eine Parklücke besetzt, macht euch ein paar Dinge klar:
Das Ziel des PARK(ing) Days ist es, zu einer le­benswerten und freundlichen Stadt beizutragen. Deshalb bindet möglichst früh alle Beteiligten (Anwohner, Ord­nungsbehörde und evtl. Polizei) mit ein! Ihr erspart euch Ärger und es hilft allen, den PARK(ing) Day entspannt und friedlich zu erleben.

Eure Möglichkeiten der Parkplatzbesetzung:

  • „Versammlung/Kundgebung“ (A) anmelden
  • „Sondernutzung“ (B) anmelden
  • oder einfach „PARKen“ (C):

A) „Versammlung“/ “Kundgebung“ anmelden: Hierzu meldet ihr bei der Ordnungsbehörde eine „Kundgebung“ an. (Herr Stempfle 324-4200). Versammlun­gen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stun­den vor deren Bekanntgabe angemeldet wer­den. Das Formular mit weiteren Hinweisen findet ihr bei der Stadt https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/dienste-a-z/aemterweise/leistungen-buergeramt-versammlungenkundgebungen/formulare-versammlungsrecht/.
Eine Kundgebung ist gebührenfrei, ggf. wird aber verlangt, Absperrgitter Richtung Straßenverkehr zu organisieren.
Der Begriff „Versammlung“ meint die „Zu­sammenkunft von mindestens zwei Personen zur ge­meinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörte­rung oder Kundgebung. Sie ist öffentlich, wenn die Teilnah­me nicht auf einen individuell feststehenden Perso­nenkreis beschränkt ist“.
„Bekanntgabe“ meint die „Mit­teilung des Veranstalters von Ort, Zeitpunkt und The­ma der Versammlung an einen bestimmten oder unbe­stimmten Personenkreis.“

„Eilversammlung“ ist eine grundsätzlich mögliche Form, aber wohl nicht für den PARK(ing) Day anzuwenden, denn: „Entsteht der Anlass für eine ge­plante Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), ist die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe beim Ordnungsamt/ Veranstaltungsstelle oder bei der Polizei anzuzeigen.“ und der Anlass ist ja schon lange bekannt.

B) „Sondernutzung“ als Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund anmelden: Falls die Aktion nicht mehr als Kundgebung betrachtet werden kann, muss für die Stellplätze eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Die Genehmigung der Straßensondernutzung erfolgt direkt bei der Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt (Frau Gougalakis, Tel. 324-9224). Ist sie genehmigt, werden Halteverbotsschilder aufgestellt und eventu­ell das Aufstellen von Absperrgittern verlangt. Die Sondernutzung muss in der Regel 4 Wochen vorher beantragt werden. Es wird eine Veranstalterhaftpflichtversicherung verlangt. Möglicherweise kann hier eine Lösung über das Fachforum Verkehr / Geschäftsstelle Lokale Agenda 21 gefunden werden.

C) „PARKen“: Vielleicht ist alles auch ganz einfach: so können ein Kreidebild auf einem Parkplatz, ein mit Kresse bepflanztes Auto, eine Aktion auf einem Anhänger oder ein (Wohnungs-)Umzug möglicherweise einfach als ganz norma­le Nutzung betrachtet werden. Eventuell Parkschein oder Parkscheibe nicht vergessen.
Übrigens: Fahrräder gelten als Fahrzeuge…